Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft, verbunden mit einigen Änderungen im Datenschutzrecht, die auch Apotheken betreffen. Die Umsetzung in Deutschland ist neben der DS-GVO selbst u.a. im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Der BAV wird seinen Mitglieder vss. nächste Woche einige praxistaugliche Muster zur Verfügung stellen, u.a.
-
Einwilligungserklärung für Kundenkarte / Kundendatei
-
Muster eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten mit ca. 20 definierten häufigen in der Apotheke vorkommenden Musterprozessen
-
Muster für die Aufklärungs-/Informationspflichten der Apotheke gegenüber den Patienten / Kunden
-
Muster bzw. weiterführende Informationen für die Datenschutzerklärung auf Apotheken-Homepages
Außerdem haben wir einen Rahmenvertrag für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für unsere Mitglieder abgeschlossen.
DIE MUSTER SIND JETZT AUF UNSERER HOMEPAGE EINGESTELLT UND ZUM DOWNLOAD VERFÜGBAR.
Zur Info:
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach, das auch einen Fragenbogen veröffentlicht hat, was bzgl. Datenschutz zu beachten ist.