Die interne Struktur des Bayerischen Apothekerverbandes e.V. entspricht den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für eingetragene Vereine.

Die Mitgliederversammlung
Als oberstes Verbandsorgan entscheidet die Mitgliederversammlung über grundlegende
Zielsetzungen, Jahresabschluss, Haushaltsplan und Satzungsänderungen.
Der Vorstand
Aufgabe des Vorstandes ist es, den Verband nach außen zu vertreten und die
Geschäfte zu führen. Alle vier Jahre werden der 1. Vorsitzende, seine beiden
Stellvertreter sowie vier Beisitzer gewählt.
Der Beirat
Der Beirat, nach der Mitgliederversammlung das wichtigste Gremium des Verbandes, fungiert als
Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand. Hier kommen der Vorstand des Hauptverbandes
in München und die Vorstände aus den zehn Bezirksverbänden zusammen. Dem Beirat obliegt die Erörterung
und Beschlussfassung in Fragen von wesentlicher Bedeutung für unseren Berufsstand, z.B. die Genehmigung
von Krankenkassenverträgen.
Die Geschäftsstelle in München
Sie ist das "Dienstleistungszentrum" des Verbandes und erledigt im Auftrag und
unter der Verantwortung des Vorstandes alle anfallenden Geschäfte. Leiter der
Geschäftsstelle ist der Geschäftsführer.